Vor Gericht brauchen Kinder Unterstützung.
Diese Aufgabe leistet ein Verfahrensbeistand.
Es ist der Auftrag eines Verfahrensbeistandes, Kinder und Jugendliche in Verfahrensprozessen in geeigneter Weise zu informieren, zu begleiten und ihre Interessen im Gerichtsverfahren zu vertreten.
Aus diesem Grunde führt ein Verfahrensbeistand mit jedem Kind Gespräche und holt gegebenenfalls weitere Informationen rund um die Lebenssituation eines Kindes ein.
Eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Verfahrensbeistand ist wichtig, denn es geht um Ihr Kind.
Ihr Kind hat Rechte, die sich zum Beispiel aus seinen Schutzbedürfnissen und den Rechten aus dem Sozialgesetzbuch VIII ableiten. Da gibt es das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und das Recht auf eine Erziehung, in der es sich zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln kann.
Gemeinsam überlegen wir, welche Bedürfnisse Ihr Kind hat oder Ihre Kinder haben. Alle Beteiligten können mitwirken, bestmögliche Lebensumstände zu schaffen, damit sich Ihr Kind entwickeln kann.
Als Verfahrensbeiständin, bin ich parteilich im Sinne Ihres Kindes oder Ihrer Kinder bestellt. Die Interessenvertretung Ihres Kindes / Ihrer Kinder im Gerichtsprozess ist mein Auftrag.